Informationen zum Thema Anwaltshonorare in der Schweiz
MWST
Regelfall:
MWST-Pflicht
Akontorechnungen:
MWST-mässig sind Akontorechnungen wie Schlussrechnungen zu behandeln: Zum Vorschussbetrag ist – MWST-Pflicht des Klienten vorausgesetzt – die MWST zu schlagen und einzuziehen.
Wohnsitz im Ausland (Export):
Es ist keine MWST geschuldet.
Von der MWST ausgenommene Leistungen (Amtsmandate):
Leistungen in beamteter Stellung (Sachwalter, Liquidator, Konkursverwalter, Gläubigerausschussmitglied, Vormund, Beistand usw.) sind nicht MWST-pflichtig. Die Leistungen beigezogener Dritter bzw. Leistungen ausserhalb des Kerngeschäftes sind trotzdem MWST-pflichtig.
Ausnahme: Leistung des unentgeltlichen Rechtsbeistands unterliegt der MWST-Pflicht (vgl. MWSTG 3 lit. e und MWSTG 8 Abs. 1); vgl. auch BGE 141 III 560