MWST
- Regelfall:
- MWST-Pflicht
- Akontorechnungen:
- MWST-mässig sind Akontorechnungen wie Schlussrechnungen zu behandeln: Zum Vorschussbetrag ist – MWST-Pflicht des Klienten vorausgesetzt – die MWST zu schlagen und einzuziehen.
- Wohnsitz im Ausland (Export):
- Es ist keine MWST geschuldet.
- Von der MWST ausgenommene Leistungen (Amtsmandate):
- Leistungen in beamteter Stellung (Sachwalter, Liquidator, Konkursverwalter, Gläubigerausschussmitglied, Vormund, Beistand usw.) sind nicht MWST-pflichtig. Die Leistungen beigezogener Dritter bzw. Leistungen ausserhalb des Kerngeschäftes sind trotzdem MWST-pflichtig.


