MWST

  • Regelfall:
    • MWST-Pflicht
  • Akontorechnungen:
    • MWST-mässig sind Akontorechnungen wie Schlussrechnungen zu behandeln: Zum Vorschussbetrag ist – MWST-Pflicht des Klienten vorausgesetzt – die MWST zu schlagen und einzuziehen.
  • Wohnsitz im Ausland (Export):
    • Es ist keine MWST geschuldet.
  • Von der MWST ausgenommene Leistungen (Amtsmandate):
    • Leistungen in beamteter Stellung (Sachwalter, Liquidator, Konkursverwalter, Gläubigerausschussmitglied, Vormund, Beistand usw.) sind nicht MWST-pflichtig. Die Leistungen beigezogener Dritter bzw. Leistungen ausserhalb des Kerngeschäftes sind trotzdem MWST-pflichtig.


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